Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ubed Bedachung Meisterbetrieb, Inh. Haschar Ubed
Dachdeckerhandwerk
Stand: 05.05.2025
1. Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, auch ohne gesonderten schriftlichen Vertragsabschluss. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht anerkannt.
Vertragsgrundlagen sind:
- das Angebot und Leistungsverzeichnis,
- die anerkannten Regeln der Technik (insbesondere die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks inkl. Flachdachrichtlinien),
- die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B und VOB/C).
2. Angebote, Kostenvoranschläge, Preise etc.
- Angebotstexte und Zeichnungen bleiben unser geistiges Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der am Tag der Abrechnung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- An das Angebot hält sich der Auftragnehmer 24 Werktage gebunden.
- Bei Auftragserteilung innerhalb dieser Frist gelten die angegebenen Einheitspreise für vier Monate ab Vertragsabschluss. Danach auftretende Lohn- und Materialpreisänderungen werden zusätzlich berechnet.
- Für Metalle (Kupfer, Blei, Zink etc.) gilt die DEL-Notierung am Liefertag.
- Maßgeblich für die Abrechnung sind die örtlich ermittelten Maße (Aufmaß).
- Zusätzliche, im Angebot nicht enthaltene Leistungen werden gesondert abgerechnet.
- Sonderanfertigungen, die nicht marktgängig sind, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Muster und Proben dienen der unverbindlichen Veranschaulichung.
- Die Weitergabe unserer Preisangaben, Kalkulationsunterlagen oder Angebotsinhalte an Dritte – insbesondere an Mitbewerber zur Preisangleichung – ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
- Sollte ein Architekturbüro oder eine vergleichbare Stelle unsere Preisangaben unbefugt an andere Unternehmen weiterleiten, um eine Preisabstimmung zu ermöglichen, behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
- In solchen Fällen werden wir eine Beschwerde bei der zuständigen Architektenkammer einreichen und ggf. Strafanzeige wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens erstatten (§§ 1, 3 UWG).
3. Ausführungsfristen
- Beginn und Dauer der Arbeiten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Wird eine verbindlich zugesagte Frist überschritten, kann der Auftraggeber nach VOB/B §5 Abs. 4 eine angemessene Nachfrist (mind. 12 Werktage) setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist eine Kündigung nach §8 Abs. 3 VOB/B zulässig.
- Lieferengpässe und höhere Gewalt verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
- Arbeiten bei ungeeigneter Witterung erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
- Verzögerungen durch bauseitige Umstände berechtigen zu einer neuen Terminvereinbarung.
4. Abnahme und Gefahrübergang
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung abzunehmen.
- Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen.
- Wird mit Folgegewerken begonnen, gilt dies ebenfalls als Abnahme.
- Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
- Schäden durch höhere Gewalt vor der Abnahme berechtigen zur anteiligen Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen.
5. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
- Beginnend mit der Abnahme gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.
- Hemmung und Unterbrechung des Verjährungsablaufs beziehen sich nur auf den jeweils nachzubessernden Teil der Leistung.
- Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die konkret ausgeführte Leistung.
- Die Gewährleistungssumme ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
- Während der Gewährleistungsfrist sowie im Rahmen von Wartungsverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn an den ausgeführten Arbeiten oder am Dach bauliche Änderungen oder Eingriffe (z. B. Antennenmontage, Solaranlagen, Arbeiten durch andere Gewerke) vorgenommen werden.
- Wird die fachgerechte Durchführung der Wartungsarbeiten durch Dritte oder durch den Auftraggeber selbst behindert oder unmöglich gemacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Wartungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
- Sicherheitsleistungen sind ausdrücklich zu vereinbaren. Die Art der Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft, Einbehalt, Sperrkonto) liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
- Etwaige Kosten für Sicherheitsleistungen werden dem Auftraggeber weiterberechnet.
6. Aufmaß und Abrechnung
- Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß vor Ort gemäß VOB/C und DIN 18338.
- Maßgeblich sind erbrachte Leistungen einschließlich aller notwendigen An- und Abschlüsse.
- Durchdringungen, Sonderteile, Lichtkuppeln, Lüfter etc. werden gesondert als Zulage berechnet.
- Metallpreise werden zum Tageskurs abgerechnet.
7. Zahlungen
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
- Materialien gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.
- Abschlagszahlungen sind innerhalb von 8 Werktagen, die Schlussrechnung einschließlich Mehrwertsteuer innerhalb von 18 Werktagen zu begleichen.
- Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden und die Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Wechsel entgegenzunehmen; etwaige Wechselspesen trägt der Auftraggeber.
- Wird die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, kann der Auftragnehmer die Ausführung seiner Leistungen bis zur Sicherstellung der Gegenleistung verweigern.
- Bei ausbleibender Abschlagszahlung trotz Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
- Das Recht zur Abtretung von Forderungen bleibt vorbehalten.
- Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung kann eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 40 % der Bruttobausumme gefordert werden. Diese dient der Materialbeschaffung und Projektvorbereitung und ist fällig vor Beginn der Ausführung. Eine entsprechende Zahlungsvereinbarung ist Bestandteil des Einzelvertrags.
- Fachunternehmererklärungen für Förderprogramme – insbesondere für KfW oder BAFA – werden ausschließlich nach vollständiger Bezahlung aller vertraglich geschuldeten Leistungen gemäß § 16a VOB/B unterzeichnet und an den Auftraggeber übergeben.
8. Besondere Zahlungsverpflichtungen
- Für erforderliche Gerüste, Schutzmaßnahmen oder Arbeiten unter erschwerten Witterungsbedingungen werden Zusatzkosten berechnet.
- Werden Kostenvoranschläge erstellt, ohne dass es zu einem Auftrag kommt, kann der damit verbundene Aufwand in Rechnung gestellt werden.
9. Rücktritt vom Vertrag
- Bei unvorhersehbaren, nicht verschuldeten schwerwiegenden Ereignissen kann der Auftragnehmer ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten.
- Bei erkennbarer Zahlungsunfähigkeit oder Nichtzahlung trotz Nachfrist steht dem Auftragnehmer ein Rücktrittsrecht zu.
- In diesen Fällen hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen sowie 10 % der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz.
10. Gerichtsstand und Datenschutz
- Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Kundendaten werden gemäß DSGVO ausschließlich intern verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zu Bonitätsprüfungszwecken.
11. Bonitätsprüfung
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität.
Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten.
Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH.
Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
👉 www.boniversum.de/eu-dsgvo